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Hier werden regelmäßig Updates bzw. Ergänzungen und Aktualisierungen des Pilotenhandbuch Florida veröffentlicht. Schauen Sie bitte regelmäßig auf diese Seiten, damit Ihr Pilotenhandbuch Florida immer auf dem neusten Stand ist.

Falls Sie selbst Ergänzungen oder Korrekturen zum Buch haben, informieren Sie uns bitte kurzfristig.

Update Nummer 8 vom 15.05.2003

Ergänzung zum Update 7 / Umschreibung von ausländischen Lizenzen in US-Lizenzen 

Wenn Sie mit Ihrem nicht US-Pilotenschein in den USA fliegen wollen, müssen Sie zunächst Ihre Lizenz in einen amerikanischen Privatpilotenschein umschreiben lassen.

Voraussetzung dafür ist, wie im Update Nummer 7 beschrieben, dass die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA zunächst die Echtheit des nicht US-Scheins prüft. Das Verfahren, das im Update 7 beschrieben ist, hat immer noch seine Gültigkeit. 

Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass der Antrag bei der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA mindestens 90 Tage vor Ihrer Ankunft in den USA gestellt wird. 

Falls Sie in Ihrem Antrag eine e-mail-Adresse angeben, werden Sie von der FAA benachrichtigt, sobald die Echtheit Ihres ausländischen Pilotenscheins bestätigt ist. Sie haben dann inzwischen sechs Monate Zeit (nicht mehr nur 60 Tage), zum von Ihnen im Antrag genannten Flight Standards District Office zu gehen, um dort die weiteren Schritte der Umschreibung in die Wege zu leiten.

 

Update Nummer 7 vom 07.08.2002

Wichtige Änderungen bezüglich der Umschreibung von nicht US-Pilotenscheinen in US-Lizenzen!

Mit Wirkung vom 23. Juli 2002 hat die FAA die alte Regelung aufgehoben, die für das Umschreiben nicht-amerikanischer Pilotenscheine in US-Lizenzen lediglich ein Erscheinen vor Ort im Büro des Flight Standards District Office erforderte.

Wenn Sie zum Beispiel einen deutschen PPL in einen amerikanischen umschreiben lassen wollen, müssen Sie nun vorab die Echtheit Ihres deutschen Pilotenscheins und des medizinischen Tauglichkeitszeugnisses von der FAA prüfen lassen. 

Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen, Ihren Pilotenschein kopieren, das Medical kopieren und ggf. übersetzen. Außerdem wird eine Kopie des Reisepasses oder eines anderen Lichtbildausweises benötigt. 

Darüber hinaus möchte die FAA wissen, in welchem Büro in  den USA Sie die Umschreibung vornehmen lassen wollen. Nur dort können Sie das dann machen lassen. Von der Bestätigung der Echtheit Ihres Scheins haben Sie dann 60 Tage Zeit, dort zu erscheinen.

Die Bestimmung gilt auch, wenn Sie zum Beispiel einen ATP machen möchten und statt Unterricht Ihren deutschen ATPL vorweisen. Auch hier muss ein entsprechender Echtheitsnachweis erbracht werden.

Das Formular erhalten Sie hier: http://registry.faa.gov/docs/verify61-75.pdf

Nachfolgend der Originaltext der FAA mit Adresse und weiteren Links:

Verification of Authenticity of Foreign License, Rating, and Medical Certification

Effective July 23, 2002, persons applying for a certificate issued on the basis of a foreign license under the provisions of 14 CFR Part 61, Section 61.75, using a pilot certificate issued under 61.75 to apply for a commercial pilot certificate under the provisions of 14 CFR Part 61, Section 61.123 (h), or applying for an airline transport pilot certificate issued under the provisions of 14 CFR Part 61, Section 61.153 (d) (3), must have the validity and currency of the foreign license and medical certificate or endorsement verified by the Civil Aviation Authority (CAA) that issued those certificates, before making application for an FAA certificate.

The applicant may submit a legible, hand-written or typewritten letter with specific information and certain required documents or the applicant may submit the required information using an optional form developed by the Airmen Certification Branch.  Note this is an optional form, not an official one, and the applicant chooses whether to use the form or a letter.

The applicant sends the completed form or letter with appropriate documents to the Airmen Certification Branch, AFS-760, P.O. Box 25082, Oklahoma City, OK 73125-0082 or faxes the form or letter and documents to (405) 954-4105.  At this time, the pre-application documents cannot be sent electronically.

The information submitted to the Airmen Certification Branch by the applicant must include the following information and documentation:

  1. The name of the person.
  2. The permanent home address of record of the person.  If the person wishes to have the verification of authenticity letter issued by the Airmen Certification Branch delivered to a temporary mailing address, that applicant shall indicate his or her desires on a separate statement attached to the pre-application form or letter.
  3. The country of issuance of the person's foreign pilot license.
  4. The location of the FAA Flight Standards District Office where the person intends to make application for his or her U.S. pilot certificate.  (The applicant will only be able to obtain the U.S. certificate after authentication from the FSDO he or she specifies.)  A listing of FSDO locations and telephone numbers are available from our Airmen Related Information menu.
  5. A statement that his or her foreign pilot license is not under an order of suspension or revocation or make the statement on the Verification of Authenticity form.
  6. A legible copy of all pages of the foreign pilot license.
  7. A legible English transcription of the foreign pilot license, if the license is not in English.
  8. A legible copy of the foreign medical license/endorsement, as appropriate.
  9. A legible photocopy of a driver's license or passport or other picture identification.
When verification is received from the CAA, you will receive written notification that a copy has been forwarded to the Flight Standards District Office (FSDO) you designated in your request. The verification is valid for 60 days. You may make application for a U.S. pilot certificate at the designated FSDO during that 60-day period.

Mailing Address:   FAA
Airmen Certification Branch, AFS-760
PO Box 25082
Oklahoma City, OK 73125-0082
FAX number: (405) 954-4105

 

Eine ausführliche FAA-Information zum Thema finden Sie hier: http://www.faa.gov/avr/afs/flightinstruction/n8700-15.htm

 

 

 

 

Update Nummer 6 vom 18.01.2002

1) Aufhebung des erweiterten Luftraums B

Das Fliegen in den USA hat sich inzwischen weiter normalisiert. Der im Update Nr. 5 angesprochene "erweiterte Luftraum B" existiert nun nicht mehr. 

Einige Flugbeschränkungen bestehen noch in Boston, New York und Washington. 

Über dem Veranstaltungsgebiet der Olympischen Winterspiele in Salt Lake City, im Bundesstaat Utah, wird es ebenfalls Flugbeschränkungen geben.

Für Flüge im Bereich von sensiblen Industrieanlagen, Staudämmen u.s.w. gilt nach wie vor ein Notam. Hier wird darauf hingewiesen, dass man diese Bereiche meiden sollte und nicht um diese Anlagen oder Bauwerke kreisen soll.

Der Überflug von sportlichen Großereignissen ist ohne Freigabe nicht gestattet: Im Umfeld von drei Meilen und bis zu einer Höhe von 3000 Fuß. Die Flugsicherung (ATC) kann jedoch Freigaben erteilen. 

Da insbesondere bei Großveranstaltungen weitere Beschränkungsgebiete eingerichtet werden können, wird von der FAA nach wie vor darauf hingewiesen, vor jedem Flugantritt die aktuellen Notams zu prüfen.

Im Internet sind die Spezialnotams unter: http://www.faa.gov/NTAP/SpecialNotamListing.htm zu finden. 

Ein telefonisches Briefing vor Ihrem Flug erhalten Sie unter der kostenlosen Telefonnummer 1-800-WX-BRIEF.

 

 

Update Nummer 5 vom 22.10.2001

Nach den Ereignissen vom 11. September wurden in den USA zunächst massive Flugverbote und -beschränkungen erlassen. Die Allgemeine Luftfahrt war davon sehr stark betroffen. Mittlerweile kehrt wieder Normalität ein.

Der Durchflug bzw. die Über- und Unterquerung von Lufträumen B war nach Sichtflugregeln nicht möglich. Inzwischen ist das alles wieder erlaubt. Es sind nur dabei einige (unkomplizierte) "Spielregeln" zu beachten.  

Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über den aktuellen Stand der Beschränkungen und der Dinge, die zukünftig beim Fliegen besonders zu beachten sind.

Für den Bundesstaat Florida sind alle größeren Beschränkungen aufgehoben. Massive Beschränkungen gibt es derzeit nur noch in New York, Washington und Boston.

Im Internet finden Sie die aktuellsten Informationen unter: http://www.faa.gov/NTAP/SpecialNotamListing.htm und unter http://www.faa.gov

Hier stehen alle Notams und Infos, die für Ihre Flugdurchführung wichtig sein könnten. 

Vor Ihrem Flug sollten Sie unbedingt die nächstgelegene Flugberatungsstelle unter der kostenlosen Telefonnummer 1-800-WX-BRIEF kontaktieren. Der Flugberater kennt alle für Ihre Flugstrecke gültigen Notams. Außerdem ist er über die Wetterlage auf Ihrer Flugstrecke informiert.

Mit kurzfristigen Flugbeschränkungen müssen Sie derzeit zum Beispiel im Bereich von Sportstätten bei Großereignissen rechnen.

 

1) Wichtige Information zur Flugdurchführung in den USA

Am 22.10. hat die FAA ein Notam veröffentlicht, dass bei allen Flügen in den USA unbedingt zu beachten ist.

Hier die wichtigsten Infos  in deutscher Sprache: Sofern keine ausdrückliche Freigabe von der Flugsicherung erteilt wurde, ist es jedem Piloten untersagt, im Umfeld von sicherheitsempfindlichen Anlagen Kreise zu drehen. Dazu gehören: Kraftwerke, Staudämme, Raffinerien, Militäranlagen u.s.w. Alle Flugzeuge, die sich im Umfeld solcher Anlagen bewegen, sollten hörbereit auf der internationalen Notfrequenz 121,50 MHZ sein.

Nachfolgend ist der englischen Originaltext wiedergegeben: 

(Issued October 22, 2001)
!FDC 1/1516 FDC AND FDC 1/1517 ZZZ  ... SPECIAL NOTICE ...
EFFECTIVE IMMEDIATELY UNTIL FURTHER NOTICE, IN THE INTEREST OF NATIONAL SECURITY, ALL PILOTS OPERATING IN ACCORDANCE WITH FLIGHT RULES ARE STRONGLY URGED TO NOT CIRCLE OR LOITER OVER THE FOLLOWING SITES: NUCLEAR/ELECTRICAL POWER PLANTS, POWER DISTRIBUTION STATIONS, DAMS, RESERVOIRS, REFINERIES, OR MILITARY INSTALLATIONS, UNLESS OTHERWISE AUTHORIZED BY ATC OR AS REQUIRED TO LAND AND DEPART AT TOWERED/NON-TOWERED AIRPORTS.  ANY VFR AIRCRAFT OPERATING IN CLOSE PROXIMITY TO THE ABOVE INDICATED AREAS, IF CAPABLE, ARE TO MAINTAIN A LISTENING WATCH ON VHF 121.5 OR UHF 243.0 EMERGENCY FREQUENCIES.

 

2) Flugbeschränkungen nach den Ereignissen  vom 11. September weitestgehend aufgehoben

Mit Wirkung vom 24.10.2001, 11 Uhr UTC, werden die nach dem 11. September verhängten Beschränkungen für die Nutzung des "erweiterten Class B-Luftraums" weitestgehend aufgehoben.

Nun ist wieder ein normaler Flugbetrieb möglich. Man kann wieder ungehindert von A nach B fliegen, ohne den erweiterten Luftraum B umfliegen zu müssen. Auch sind Flugplätze, die im Bereich des Luftraums B liegen, wieder problemlos anfliegbar.

In Florida gibt es derzeit drei Lufträume "B": Orlando, Tampa und Miami.

Wichtig sind folgende Punkte:

1) Erweiterter Luftraum B wird der Luftraum genannt, der dort ist, wo bisher der Luftraum B lediglich über oder unter dieser Position war. Beispiel: Der Luftraum B beginnt an einer Stelle in 4000 Fuß und endet in 7000 Fuß. Der "erweiterte Luftraum B" befindet sich dann an dieser Stelle unter 4000 Fuß und über 7000 Fuß. In den Regularien wird dieser Luftraum "Enhanced Class B Airspace" (abgekürzt ECB) genannt.

2) Die genauen Bestimmungen stehen im Notam FDC 1/1474, das am Ende dieser Information wiedergegeben ist.

3) Insbesondere ist zu beachten: Beim Einflug in den ECB-Luftraum ist der Transponder auf Code 1200 zu stellen. Dieser Code ist beizubehalten während des gesamten Fluges im ECB-Luftraum. Als Funkfrequenz muss - sofern kein Kontakt mit einem Lotsen besteht immer die Not- bzw. Guardfrequenz 121.50 MHZ gerastet werden. Für den Einflug in den eigentlichen  Luftraum B wird - wie bisher - natürlich weiterhin eine Freigabe der Flugsicherung benötigt.

4) Der Flug durch den ECB-Luftraum sollte sich auf den normalen Streckenflug beschränken. Kunstflug, Rundflüge, Kreisen um bestimmte Punkte oder ungewöhnliche Flugmanöver sind unbedingt zu unterlassen.

5) Vor jedem Flug sollte die kostenlose Nummer der Flugberatung: 1-800-WX-BRIEF angerufen werden. Hier erhält jeder Pilot Informationen, die seine Streckenführung betreffen. Ebenfalls sind die aktuellen NOTAMS unter der Internetadresse: http://www.faa.gov/NTAP/SpecialNotamListing.htm abrufbar.

 

Nachfolgend der Originaltext des Notams:

(Issued October 21, 2001)
!FDC 1/1474
FDC .AND FDC 1/1475 ZZZ ...SPECIAL NOTICE ...
... VFR INSIDE ECB ...
FOR REASONS OF NATIONAL SECURITY, EFFECTIVE OCTOBER 22, 2001, UNTIL FURTHER NOTICE, PURSUANT TO TITLE 14 CFR PART 91.139 THE FOLLOWING EMERGENCY AIR TRAFFIC RULES ARE IN EFFECT:

U.S. REGISTERED AIRCRAFT CONDUCTING PART 91 AND PART 137 VFR OPERATIONS ARE AUTHORIZED TO OPERATE INSIDE "ENHANCED CLASS B AIRSPACE" AS SPECIFIED IN THE FOLLOWING PROVISIONS:

1) DEFINITION REPEATED: "ENHANCED CLASS B AIRSPACE" REFERS TO THE CLASS B AIRSPACE AND THAT AIRSPACE UNDERLYING AND OVER- LYING THE CLASS B AIRSPACE FROM THE SURFACE TO FL180. THIS DEFINITION DOES NOT CHANGE THE ASSOCIATED RULES AND/OR SERVICES PRESCRIBED FOR CLASS B AIRSPACE. ADDITIONALLY, THIS DEFINITION DOES NOT CHANGE THE ASSOCIATED RULES AND/OR SERVICES PRESCRIBED FOR THE UNDERLYING/OVERLYING AIRSPACE.

2) THE FOLLOWING OPERATIONS ARE NOT AUTHORIZED UNDER THIS PROVISION AND REMAIN PROHIBITED FROM OPERATING VFR IN "ENHANCED CLASS B AIRSPACE": NEWS REPORTING, TRAFFIC WATCH, CIVIL AIRCRAFT BANNER TOWING, SIGHTSEEING (IN ROTORCRAFT AND AIRPLANES) CONDUCTED FOR COMPENSATION OR HIRE (UNDER PART 91, PURSUANT TO THE EXCEPTION IN 119.1(E)(2)), AND AIRSHIP/BLIMP OPERATIONS.

3) AIRCRAFT MUST OPERATE USING A CODED RADAR BEACON TRANSPONDER AT ALL TIMES WITHIN THE "ENHANCED CLASS B AIRSPACE", USING NORMAL VFR CODES, I.E. 1200.

4) CAPABLE AIRCRAFT MUST MONITOR THE GUARD FREQUENCY ON 121.5/ 243.0 AT ALL TIMES WITHIN THE "ENHANCED CLASS B AIRSPACE".

5) APPROVAL/WAIVER TO OPERATE WITHOUT A CODED RADAR BEACON TRANSPONDER MUST BE OBTAINED PRIOR TO THE FLIGHT, AND ON A FLIGHT-BY-FLIGHT BASIS, FROM THE LOCAL AIR TRAFFIC CONTROL FACILITY CONTROLLING THE AFFECTED "ENHANCED CLASS B AIRSPACE".

6) EFFECTIVE MONDAY, OCTOBER 22, 2001, AT 1100 UTC, OPERATIONS ARE APPROVED AS DESCRIBED ABOVE IN THE FOLLOWING "ENHANCED CLASS B AIRSPACE": ATLANTA, GA; LOS ANGELES, CA; LAS VEGAS, NV; MIAMI, FL; SAN FRANCISCO, CA.

7) EFFECTIVE TUESDAY, OCTOBER 23, 2001, AT 1100 UTC, OPERATIONS ARE APPROVED AS DESCRIBED ABOVE IN THE FOLLOWING "ENHANCED CLASS B AIRSPACE": DENVER, CO; PITTSBURGH, PA; PHILADELPHIA, PA; DETROIT, MI; SAN DIEGO, CA.

8) EFFECTIVE WEDNESDAY, OCTOBER 24, 2001, AT 1100 UTC, OPERATIONS ARE APPROVED AS DESCRIBED ABOVE IN THE FOLLOWING "ENHANCED CLASS B AIRSPACE": ORLANDO, FL AND CHICAGO, IL.

VFR PILOTS IN "ENHANCED CLASS B AIRSPACE" ARE ENCOURAGED TO OPERATE THEIR AIRCRAFT IN A NORMAL MANNER, AVOIDING AEROBATICS, LOITERING OR CIRCLING, AND UNPREDICTABLE FLIGHT PATHS. PILOTS ARE URGED TO CHECK NOTICES TO AIRMEN (NOTAMS) AND CALL THE LOCAL FLIGHT SERVICE STATION AT 1-800-WX-BRIEF PRIOR TO EACH FLIGHT.

 

Update Nummer 4 vom 21.10.2001

1) kostenloser Internetzugang in den USA

Wenn Sie sich in den USA aufhalten, haben Sie nicht nur die Möglichkeit sich per AOL, T-Online (siehe Update 1 - Punkt 4), Compuserve oder anderen Providern ins WWW einzuwählen.

Diverse Firmen bieten einen kostenlosen Internetzugang. Wir haben den Zugang der Firma netzero ausprobiert. Wer bereit ist, sich während seines Internetaufenthalts ein bisschen Werbung anzuschauen, erhält 10 Stunden freies Surfen im Monat.

Zugangsknoten gibt es in fast allen Städten. Die einzige Gebühr, die anfällt, ist die Telefongebühr zum Zugangsknoten. Das ist fast immer ein Ortsgespräch. Und Ortsgespräche sind in den meisten Hotels kostenfrei oder werden mit einem pauschalen Betrag von einigen Cent pro Gespräch berechnet.

Die Geschwindigkeit des Zugangs ist schnell (56k) und ist gut dazu geeignet, e-mails abzurufen oder mal den Kontostand zu Hause abzufragen.

Zur Freischaltung des Zugangs und zum Download der Software sollte man sich bereits vor seiner USA-Reise einmal bei netzero einloggen.

Internetadresse: www.netzero.net

 

Update Nummer 3 vom 26.1.2001

1) Kleidung einkaufen in Orlando

Neu eröffnet haben vor einigen Wochen die Premium Outlets am Stadtrand von Orlando. Direkt vom Hersteller können Sie hier (fast) alle bekannten Marken kaufen. Trotz des derzeit recht hohen Dollarkurses kann man in diesem Outlet-Center  noch so manches Schnäppchen machen.

Neben den Standard-Marken (Levis, Reebok, van Heusen, Nike u.s.w.), die man in fast jedem Factory-Outlet-Center in Florida bekommt, gibt es in den 110 Geschäften auch exklusivere Marken. Darunter: Escada, Polo Ralph Lauren, Tommy Hilfiger, Versace, Donna Karan New York, Calvin Klein, Banana Republic, Burberry, Guess, Giorgio Armani, Louis Feraud, Nautica u.s.w. Auch  Adidas, Puma und Hugo Boss sind vertreten.

Das Einkaufszentrum ist sehr schön angelegt und bietet eine angenehme Atmosphäre. Die Gänge zwischen den einzelnen Geschäften sind zwar teilweise überdacht, aber nicht klimatisiert. Für den Hunger gibt es einen Food Court mit verschiedenen Fast-Food-Anbietern.

Die Premium Outlets haben Montag bis Samstag von 10 Uhr bis 22 Uhr und Sonntags von 10 Uhr bis 19 Uhr geöffnet. Vor und nach Festtagen sind viele Geschäfte länger offen. Telefon 001-407-238-7787. Internet: www.PremiumOutlets.com

Wegbeschreibung: Premium Outlets liegen im Vineland Village an der Vineland Avenue am Rand des Geländes von Disney World. Über die Straße 535 ist diese mit dem südlichen Ende des International Drive verbunden. Fahren Sie an Seaworld vorbei und biegen Sie rechts auf die Vineland Avenue.

Über die Interstate 4 (Autobahn) erreichen Sie die Outlets, wenn Sie die Ausfahrt 27 (Westen) oder 27A (Osten) nehmen. 

 

 

Update Nummer 2 vom 5.12.2000

1) Aktuelle Liste mit Fliegerärzten 

Im Buch ist keine Liste mit Namen und Adressen von Fliegerärzten veröffentlicht. Hier finden Sie nun eine aktuelle Liste mit den Namen und Adressen von fliegerärztlichen Untersuchungsstellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die medizinische Tauglichkeitszeugnisse für US-Piloten ausstellen.

Falls Sie jedoch erst in den USA Ihr Tauglichkeitszeugnis erwerben möchten, dann hilft Ihnen die Liste aller Fliegerärzte in Florida weiter.

Um zur Liste zu gelangen, klicken Sie bitte links auf Fliegerärzte oder oben auf die einzelnen Länder. Dann wird die vollständige Liste geladen und kann ggf. auch ausgedruckt werden.

 

2) FAA-Testing-Center in Egelsbach

In den Räumen der Firma  Eisenschmidt (Flugbedarfshändler) am Flugplatz Egelsbach können seit kurzer Zeit alle US-Theorieprüfungen abgelegt werden. Damit gibt es nun zwei Test-Center im deutschsprachigen Raum. (weiterer Test-Center: Aeroshop Remmers: Infos: Siehe Update 1 Punkt 1)

Montag, Mittwoch und Freitag können zwischen 10 und 18 Uhr bei Eisenschmidt die Tests an drei Computerterminals abgelegt werden. Dienstags und Donnerstags sind Tests nur nach vorheriger Absprache möglich. Das Testergebnis liegt unmittelbar nach Prüfungsabschluss vor und kann gleich mitgenommen werden.

Das Testing-Center in Egelsbach bei Frankfurt am Main benutzt das Computer-Testsystem "CATS". Eisenschmidt ist das einzige CATS-Testcenter in Europa.

Die genaue Anschrift lautet: CATS-Testing Center, c/o Eisenschmidt GmbH, Flugplatz Egelsbach, Gebäude 2, 63329 Egelsbach. 

Dieses Test-Center ist das einzige Test-Center, das direkt mit dem Flugzeug erreicht werden kann.

Ansprechpartnerin ist Frau M. D. Langmay. Sie ist unter +49-6103-488376 zu erreichen. Oder per e-mail unter CATS-Europe@T-Online.de

Frau Langmay ist auch Ansprechpartnerin für eventuell notwendige "sign offs", Biennial Flight Reviews, Instrument Proficiency Checks u.s.w.

 

 

Update Nummer 1 vom 21.11.2000

1) Sporty's Pilot Shop Europa

Im Buch wird erwähnt (z.B. auf den Seiten 16/17), dass bei der Firma Sporty's Pilot Shop in Wiesbaden Theorieprüfungen für US-Pilotenlizenzen abgenommen werden und Flugkarten verkauft werden.

Die Firma hat ihren Betrieb in Deutschland eingestellt. Wer noch bei Sporty's kaufen will, muss nun direkt in den USA bestellen. Teurer Versand und Währungsrisiko liegen dann jedoch beim Kunden.

Theorieprüfungen für US-Fluglizenzen werden immer noch in Deutschland abgenommen. Nun allerdings nur bei der Firma Aero Shop Remmers und Partner GmbH in Siegburg (nicht weit von Bonn bzw. Köln entfernt). Aero-Shop hat bereits im Sommer 1999 die Zulassung der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA erhalten, schriftliche Flugprüfungen abzunehmen. In diesem "Laser-Grade"-Testcenter können bis zu vier Kandidaten gleichzeitig ihre Prüfung am Computer schreiben.

Alle schriftlichen Tests können bei der Firma in Siegburg geschrieben werden. Der Preis liegt bei 110 Euro zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer. Das sind etwa 250 Mark inklusive Steuer.

Anmeldungen können kurzfristig erfolgen.

Die Anschrift: Aero-Shop, Remmers & Partner GmbH, Münchshecke 2 (Kaldauen), D-53721 Siegburg, Telefon +49-2241-381007, Fax +49-2241-383833. Im Internet ist die Firma unter www.aeroshop-siegburg.de zu erreichen.

 

2) Gulf Coast Avionics ist umgezogen.

Auf Seite 290 wird die Firma Gulf Coast Avionics als Beispiel für einen Lieferanten von Flugzeug-Avionic genannt.

Gulf Coast Avionics ist mittlerweile umgezogen vom Flughafen in Tampa zum Flughafen Lakeland.

Die neue Anschrift lautet: Gulf Coast Avionics, 3650 Drane Field Road, Lakeland Lindner Regional Airport, Lakeland, Florida 33811, Telefon: 863-709-9714, Fax: 863-709-1414. Die gebührenfreie Telefonnummer 1-800-474-9714 ist unverändert geblieben. Im Internet erreicht man die Firma nach wie vor unter www.gulf-coast-avionics.com.

 

3) Neue Kennung für den Privatflugplatz Spruce Creek.

Auf Seite 281 wird der Privatflugplatz SPRUCE CREEK vorgestellt. Die Kennung 44J ist nicht mehr gültig. Die neue Kennung lautet 7FL6.

Außerdem wurde mittlerweile eine GCO-Frequenz eingerichtet: 121,725. GCO steht für "Ground Communications Outlet". Wenn man am Boden steht und 4 x auf dieser Frequenz klickt, wird eine Telefonverbindung mit Daytona Beach Approach Control hergestellt. Dort bekommt man dann schon am Boden - falls gewünscht - eine IFR-Freigabe.

 

4) Tipps zum Internetzugang in Florida. 

In Ergänzung zum Punkt Telefonieren auf Seite 298 nachfolgend für all diejenigen, die auch im Florida-Urlaub einen Internetzugang benötigen, einige Tipps.

Falls Sie einen Notebook-Computer mit Modem dabei haben, mit dem Sie im Internet surfen möchten, können Sie diesen in den jeweiligen Telefondosen (statt des Telefons) mit einem Western-Stecker einstecken. Die Stecker für die deutschen TAE-Dosen passen nicht. Auch ISDN-Anschlüsse sind meist in den Hotels nicht vorhanden,

Es gibt in den meisten größeren Städten lokale Zugangsknoten verschiedener Provider, die sie per Ortsgespräch erreichen können.

Am besten fragen Sie noch vor Ihrer Reise in die USA bei Ihrem Heimat-Internet-Provider nach den Zugangsmöglichkeiten.

Ich habe kürzlich den Zugang per T-Online verwendet. Hierzu ist eine entsprechende Freischaltung (bereits in Deutschland) und das Programm "TCM Connection Manager" notwendig. Die Funktion des Programms sollte man schon in Deutschland ausprobieren.

Der Connection-Manager fragt nach dem Aufenthaltsort und findet eine entsprechende Einwahlnummer in einer Liste. Für viele Städte in Florida gibt es sogar mehrere Nummern. Die Online-Gebühren liegen im T-Online Call-by-Call-Tarif bei etwa 5 Pfennig pro Minute. Telefongebühren entsprechen dem Ortstarif. Ortsgespräche sind in Hotels oft schon im Zimmerpreis enthalten oder sie kosten etwa einen Dollar pro Gespräch (bei unlimitierter Länge).

AOL und Compuserve bieten natürlich auch entsprechende Zugangsmöglichkeiten – teilweise allerdings erheblich teurer.

 

 

Wichtiger Hinweis zu allen Updates

Alle Angaben sind nach bestem Wissen gemacht. Irrtümer, Änderungen und Fehler sind jederzeit möglich. Für Fehlangaben wird keine Haftung übernommen. Zur Durchführung von Flügen müssen immer aktuelle amtliche Publikationen verwendet werden. Zum Beispiel Sectional-Charts und aktuelle Notams u.s.w.
Weitere Updates erfolgen regelmäßig. Genaue Informationen über die Umschreibung von US-Lizenzen in JAR-Lizenzen erhalten Sie hier spätestens sobald die JAR-FCL in Deutschland rechtlich umgesetzt ist.

 

 

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