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Hier werden regelmäßig Updates bzw. Ergänzungen und
Aktualisierungen des Pilotenhandbuch Florida veröffentlicht. Schauen Sie bitte
regelmäßig auf diese Seiten, damit Ihr Pilotenhandbuch Florida immer auf dem
neusten Stand ist.
Falls Sie selbst Ergänzungen oder Korrekturen zum Buch haben,
informieren Sie uns bitte kurzfristig.
Update Nummer 8 vom 15.05.2003 |
Ergänzung zum Update 7 / Umschreibung von
ausländischen Lizenzen in US-Lizenzen
Wenn Sie mit Ihrem nicht US-Pilotenschein in den USA fliegen wollen,
müssen Sie zunächst Ihre Lizenz in einen amerikanischen
Privatpilotenschein umschreiben lassen.
Voraussetzung dafür ist, wie im Update Nummer 7 beschrieben, dass
die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA zunächst die Echtheit des nicht
US-Scheins prüft. Das Verfahren, das im Update 7
beschrieben ist, hat immer noch seine Gültigkeit.
Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass der Antrag bei der
amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA mindestens 90 Tage vor Ihrer
Ankunft in den USA gestellt wird.
Falls Sie in Ihrem Antrag eine e-mail-Adresse angeben, werden Sie von
der FAA benachrichtigt, sobald die Echtheit Ihres ausländischen
Pilotenscheins bestätigt ist. Sie haben dann inzwischen sechs Monate
Zeit (nicht mehr nur 60 Tage), zum von Ihnen im Antrag genannten Flight
Standards District Office zu gehen, um dort die weiteren Schritte der
Umschreibung in die Wege zu leiten. |
Update Nummer 7 vom 07.08.2002 |
Wichtige Änderungen bezüglich der Umschreibung von
nicht US-Pilotenscheinen in US-Lizenzen! Mit Wirkung vom 23.
Juli 2002 hat die FAA die alte Regelung aufgehoben, die für das
Umschreiben nicht-amerikanischer Pilotenscheine in US-Lizenzen lediglich
ein Erscheinen vor Ort im Büro des Flight Standards District Office
erforderte. Wenn Sie zum Beispiel einen deutschen PPL in einen
amerikanischen umschreiben lassen wollen, müssen Sie nun vorab die
Echtheit Ihres deutschen Pilotenscheins und des medizinischen
Tauglichkeitszeugnisses von der FAA prüfen lassen. Dazu müssen
Sie ein Formular ausfüllen, Ihren Pilotenschein kopieren, das Medical
kopieren und ggf. übersetzen. Außerdem wird eine Kopie des Reisepasses
oder eines anderen Lichtbildausweises benötigt. Darüber hinaus
möchte die FAA wissen, in welchem Büro in den USA Sie die
Umschreibung vornehmen lassen wollen. Nur dort können Sie das dann
machen lassen. Von der Bestätigung der Echtheit Ihres Scheins haben Sie
dann 60 Tage Zeit, dort zu erscheinen. Die Bestimmung gilt auch, wenn
Sie zum Beispiel einen ATP machen möchten und statt Unterricht Ihren
deutschen ATPL vorweisen. Auch hier muss ein entsprechender
Echtheitsnachweis erbracht werden. Das Formular erhalten Sie hier: http://registry.faa.gov/docs/verify61-75.pdf Nachfolgend
der Originaltext der FAA mit Adresse und weiteren Links:
Verification of Authenticity of Foreign
License, Rating, and Medical Certification
Effective July 23, 2002, persons applying for a
certificate issued on the basis of a foreign license under the
provisions of 14 CFR Part 61, Section 61.75, using a pilot certificate
issued under 61.75 to apply for a commercial pilot certificate under the
provisions of 14 CFR Part 61, Section 61.123 (h), or applying for an
airline transport pilot certificate issued under the provisions of 14
CFR Part 61, Section 61.153 (d) (3), must have the validity and currency
of the foreign license and medical certificate or endorsement verified
by the Civil Aviation Authority (CAA) that issued those certificates,
before making application for an FAA certificate.
The applicant may submit a legible, hand-written or typewritten letter
with specific information and certain required documents or the
applicant may submit the required information using an optional form
developed by the Airmen Certification Branch. Note this is an
optional form, not an official one, and the applicant chooses whether to
use the form or a letter.
The applicant sends the completed form or letter with appropriate
documents to the Airmen Certification Branch, AFS-760, P.O. Box 25082,
Oklahoma City, OK 73125-0082 or faxes the form or letter and documents
to (405) 954-4105. At this time, the pre-application
documents cannot be sent electronically.
The information submitted to the Airmen Certification Branch by the
applicant must include the following information and documentation:
- The name of the person.
- The permanent home address of record of
the person. If the person wishes to have the
verification of authenticity letter issued by the Airmen
Certification Branch delivered to a temporary mailing address,
that applicant shall indicate his or her desires on a separate
statement attached to the pre-application form or letter.
- The country of issuance of the person's
foreign pilot license.
- The location of the FAA Flight Standards
District Office where the person intends to make application for
his or her U.S. pilot certificate. (The applicant will
only be able to obtain the U.S. certificate after authentication
from the FSDO he or she specifies.) A listing of FSDO
locations and telephone numbers are available from our Airmen Related Information menu.
- A statement that his or her foreign
pilot license is not under an order of suspension or revocation or
make the statement on the Verification of Authenticity form.
- A legible copy of all pages of the
foreign pilot license.
- A legible English transcription of the
foreign pilot license, if the license is not in English.
- A legible copy of the foreign medical
license/endorsement, as appropriate.
- A legible photocopy of a driver's
license or passport or other picture identification.
When verification is received from the CAA, you will
receive written notification that a copy has been forwarded to the
Flight Standards District Office (FSDO) you designated in your request.
The verification is valid for 60 days. You may make application for a
U.S. pilot certificate at the designated FSDO during that 60-day period.
Mailing Address: |
FAA |
|
Airmen Certification Branch, AFS-760 |
|
PO Box 25082 |
|
Oklahoma City, OK 73125-0082 |
FAX number: |
(405) 954-4105 |
Eine ausführliche FAA-Information zum Thema finden Sie
hier: http://www.faa.gov/avr/afs/flightinstruction/n8700-15.htm
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Update Nummer 6 vom 18.01.2002 |
1) Aufhebung des erweiterten Luftraums B
Das Fliegen in den USA hat sich inzwischen weiter normalisiert. Der
im Update Nr. 5 angesprochene "erweiterte Luftraum B"
existiert nun nicht mehr.
Einige Flugbeschränkungen bestehen noch in Boston, New York und
Washington.
Über dem Veranstaltungsgebiet der Olympischen Winterspiele in Salt
Lake City, im Bundesstaat Utah, wird es ebenfalls Flugbeschränkungen
geben.
Für Flüge im Bereich von sensiblen Industrieanlagen, Staudämmen
u.s.w. gilt nach wie vor ein Notam. Hier wird darauf hingewiesen, dass
man diese Bereiche meiden sollte und nicht um diese Anlagen oder
Bauwerke kreisen soll.
Der Überflug von sportlichen Großereignissen ist ohne Freigabe
nicht gestattet: Im Umfeld von drei Meilen und bis zu einer Höhe von
3000 Fuß. Die Flugsicherung (ATC) kann jedoch Freigaben erteilen.
Da insbesondere bei Großveranstaltungen weitere
Beschränkungsgebiete eingerichtet werden können, wird von der FAA nach
wie vor darauf hingewiesen, vor jedem Flugantritt die aktuellen Notams
zu prüfen.
Im Internet sind die Spezialnotams unter: http://www.faa.gov/NTAP/SpecialNotamListing.htm
zu finden.
Ein telefonisches Briefing vor Ihrem Flug erhalten Sie unter der
kostenlosen Telefonnummer 1-800-WX-BRIEF.
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Update Nummer 5 vom 22.10.2001 |
Nach den Ereignissen vom 11. September wurden in den USA
zunächst massive Flugverbote und -beschränkungen erlassen. Die
Allgemeine Luftfahrt war davon sehr stark betroffen. Mittlerweile kehrt
wieder Normalität ein.
Der Durchflug bzw. die Über- und Unterquerung von Lufträumen B war
nach Sichtflugregeln nicht möglich. Inzwischen ist das alles wieder
erlaubt. Es sind nur dabei einige (unkomplizierte)
"Spielregeln" zu beachten.
Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über den
aktuellen Stand der Beschränkungen und der Dinge, die zukünftig beim
Fliegen besonders zu beachten sind.
Für den Bundesstaat Florida sind alle größeren Beschränkungen
aufgehoben. Massive Beschränkungen gibt es derzeit nur noch in New
York, Washington und Boston.
Im Internet finden Sie die aktuellsten Informationen unter: http://www.faa.gov/NTAP/SpecialNotamListing.htm
und unter http://www.faa.gov
Hier stehen alle Notams und Infos, die für Ihre Flugdurchführung
wichtig sein könnten.
Vor Ihrem Flug sollten Sie unbedingt die nächstgelegene
Flugberatungsstelle unter der kostenlosen Telefonnummer 1-800-WX-BRIEF
kontaktieren. Der Flugberater kennt alle für Ihre Flugstrecke gültigen
Notams. Außerdem ist er über die Wetterlage auf Ihrer Flugstrecke
informiert.
Mit kurzfristigen Flugbeschränkungen müssen Sie derzeit zum
Beispiel im Bereich von Sportstätten bei Großereignissen rechnen.
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1) Wichtige Information zur Flugdurchführung in den
USA
Am 22.10. hat die FAA ein Notam veröffentlicht, dass bei allen
Flügen in den USA unbedingt zu beachten ist.
Hier die wichtigsten Infos in deutscher Sprache: Sofern keine
ausdrückliche Freigabe von der Flugsicherung erteilt wurde, ist es
jedem Piloten untersagt, im Umfeld von sicherheitsempfindlichen Anlagen
Kreise zu drehen. Dazu gehören: Kraftwerke, Staudämme, Raffinerien,
Militäranlagen u.s.w. Alle Flugzeuge, die sich im Umfeld solcher
Anlagen bewegen, sollten hörbereit auf der internationalen Notfrequenz
121,50 MHZ sein.
Nachfolgend ist der englischen Originaltext wiedergegeben:
(Issued October 22, 2001)
!FDC 1/1516 FDC AND FDC
1/1517 ZZZ ... SPECIAL NOTICE ...
EFFECTIVE IMMEDIATELY UNTIL FURTHER NOTICE, IN THE INTEREST OF NATIONAL
SECURITY, ALL PILOTS OPERATING IN ACCORDANCE WITH FLIGHT RULES ARE
STRONGLY URGED TO NOT CIRCLE OR LOITER OVER THE FOLLOWING SITES: NUCLEAR/ELECTRICAL
POWER PLANTS, POWER DISTRIBUTION STATIONS, DAMS, RESERVOIRS, REFINERIES,
OR MILITARY INSTALLATIONS, UNLESS OTHERWISE AUTHORIZED BY ATC OR AS
REQUIRED TO LAND AND DEPART AT TOWERED/NON-TOWERED AIRPORTS. ANY
VFR AIRCRAFT OPERATING IN CLOSE PROXIMITY TO THE ABOVE INDICATED AREAS,
IF CAPABLE, ARE TO MAINTAIN A LISTENING WATCH ON VHF 121.5 OR UHF 243.0
EMERGENCY FREQUENCIES.
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2) Flugbeschränkungen nach den Ereignissen vom
11. September weitestgehend aufgehoben Mit Wirkung vom
24.10.2001, 11 Uhr UTC, werden die nach dem 11. September verhängten
Beschränkungen für die Nutzung des "erweiterten Class
B-Luftraums" weitestgehend aufgehoben.
Nun ist wieder ein normaler Flugbetrieb möglich. Man kann wieder
ungehindert von A nach B fliegen, ohne den erweiterten Luftraum B
umfliegen zu müssen. Auch sind Flugplätze, die im Bereich des
Luftraums B liegen, wieder problemlos anfliegbar.
In Florida gibt es derzeit drei Lufträume "B": Orlando,
Tampa und Miami.
Wichtig sind folgende Punkte:
1) Erweiterter Luftraum B wird der Luftraum genannt, der dort ist, wo
bisher der Luftraum B lediglich über oder unter dieser Position war.
Beispiel: Der Luftraum B beginnt an einer Stelle in 4000 Fuß und endet
in 7000 Fuß. Der "erweiterte Luftraum B" befindet sich dann
an dieser Stelle unter 4000 Fuß und über 7000 Fuß. In den Regularien
wird dieser Luftraum "Enhanced Class B Airspace" (abgekürzt
ECB) genannt.
2) Die genauen Bestimmungen stehen im Notam FDC 1/1474, das am Ende
dieser Information wiedergegeben ist.
3) Insbesondere ist zu beachten: Beim Einflug in den ECB-Luftraum ist
der Transponder auf Code 1200 zu stellen. Dieser Code ist beizubehalten
während des gesamten Fluges im ECB-Luftraum. Als Funkfrequenz muss -
sofern kein Kontakt mit einem Lotsen besteht immer die Not- bzw.
Guardfrequenz 121.50 MHZ gerastet werden. Für den Einflug in den
eigentlichen Luftraum B wird - wie bisher - natürlich weiterhin
eine Freigabe der Flugsicherung benötigt.
4) Der Flug durch den ECB-Luftraum sollte sich auf den normalen
Streckenflug beschränken. Kunstflug, Rundflüge, Kreisen um bestimmte
Punkte oder ungewöhnliche Flugmanöver sind unbedingt zu unterlassen.
5) Vor jedem Flug sollte die kostenlose Nummer der Flugberatung:
1-800-WX-BRIEF angerufen werden. Hier erhält jeder Pilot Informationen,
die seine Streckenführung betreffen. Ebenfalls sind die aktuellen
NOTAMS unter der Internetadresse: http://www.faa.gov/NTAP/SpecialNotamListing.htm
abrufbar.
Nachfolgend der Originaltext des Notams:
(Issued October 21, 2001)
!FDC 1/1474 FDC .AND FDC 1/1475 ZZZ ...SPECIAL
NOTICE ...
... VFR INSIDE ECB ...
FOR REASONS OF NATIONAL SECURITY, EFFECTIVE OCTOBER 22, 2001, UNTIL
FURTHER NOTICE, PURSUANT TO TITLE 14 CFR PART 91.139 THE FOLLOWING
EMERGENCY AIR TRAFFIC RULES ARE IN EFFECT:
U.S. REGISTERED AIRCRAFT CONDUCTING PART 91 AND PART 137 VFR
OPERATIONS ARE AUTHORIZED TO OPERATE INSIDE "ENHANCED CLASS B
AIRSPACE" AS SPECIFIED IN THE FOLLOWING PROVISIONS:
1) DEFINITION REPEATED: "ENHANCED CLASS B AIRSPACE"
REFERS TO THE CLASS B AIRSPACE AND THAT AIRSPACE UNDERLYING AND OVER-
LYING THE CLASS B AIRSPACE FROM THE SURFACE TO FL180. THIS DEFINITION
DOES NOT CHANGE THE ASSOCIATED RULES AND/OR SERVICES PRESCRIBED FOR
CLASS B AIRSPACE. ADDITIONALLY, THIS DEFINITION DOES NOT CHANGE THE
ASSOCIATED RULES AND/OR SERVICES PRESCRIBED FOR THE UNDERLYING/OVERLYING
AIRSPACE.
2) THE FOLLOWING OPERATIONS ARE NOT AUTHORIZED UNDER THIS PROVISION
AND REMAIN PROHIBITED FROM OPERATING VFR IN "ENHANCED CLASS B
AIRSPACE": NEWS REPORTING, TRAFFIC WATCH, CIVIL AIRCRAFT BANNER
TOWING, SIGHTSEEING (IN ROTORCRAFT AND AIRPLANES) CONDUCTED FOR
COMPENSATION OR HIRE (UNDER PART 91, PURSUANT TO THE EXCEPTION IN
119.1(E)(2)), AND AIRSHIP/BLIMP OPERATIONS.
3) AIRCRAFT MUST OPERATE USING A CODED RADAR BEACON TRANSPONDER AT
ALL TIMES WITHIN THE "ENHANCED CLASS B AIRSPACE", USING
NORMAL VFR CODES, I.E. 1200.
4) CAPABLE AIRCRAFT MUST MONITOR THE GUARD FREQUENCY ON 121.5/
243.0 AT ALL TIMES WITHIN THE "ENHANCED CLASS B AIRSPACE".
5) APPROVAL/WAIVER TO OPERATE WITHOUT A CODED RADAR BEACON
TRANSPONDER MUST BE OBTAINED PRIOR TO THE FLIGHT, AND ON A
FLIGHT-BY-FLIGHT BASIS, FROM THE LOCAL AIR TRAFFIC CONTROL FACILITY
CONTROLLING THE AFFECTED "ENHANCED CLASS B AIRSPACE".
6) EFFECTIVE MONDAY, OCTOBER 22, 2001, AT 1100 UTC, OPERATIONS ARE
APPROVED AS DESCRIBED ABOVE IN THE FOLLOWING "ENHANCED CLASS B
AIRSPACE": ATLANTA, GA; LOS ANGELES, CA; LAS VEGAS, NV; MIAMI, FL;
SAN FRANCISCO, CA.
7) EFFECTIVE TUESDAY, OCTOBER 23, 2001, AT 1100 UTC, OPERATIONS ARE
APPROVED AS DESCRIBED ABOVE IN THE FOLLOWING "ENHANCED CLASS B
AIRSPACE": DENVER, CO; PITTSBURGH, PA; PHILADELPHIA, PA; DETROIT,
MI; SAN DIEGO, CA.
8) EFFECTIVE WEDNESDAY, OCTOBER 24, 2001, AT 1100 UTC, OPERATIONS
ARE APPROVED AS DESCRIBED ABOVE IN THE FOLLOWING "ENHANCED CLASS
B AIRSPACE": ORLANDO, FL AND CHICAGO, IL.
VFR PILOTS IN "ENHANCED CLASS B AIRSPACE"
ARE ENCOURAGED TO OPERATE THEIR AIRCRAFT IN A NORMAL MANNER, AVOIDING
AEROBATICS, LOITERING OR CIRCLING, AND UNPREDICTABLE FLIGHT PATHS.
PILOTS ARE URGED TO CHECK NOTICES TO AIRMEN (NOTAMS) AND CALL THE LOCAL
FLIGHT SERVICE STATION AT 1-800-WX-BRIEF PRIOR TO EACH FLIGHT. |
Update Nummer 4 vom 21.10.2001 |
1) kostenloser Internetzugang in den USA Wenn
Sie sich in den USA aufhalten, haben Sie nicht nur die Möglichkeit sich
per AOL, T-Online (siehe Update 1 - Punkt 4), Compuserve oder anderen
Providern ins WWW einzuwählen.
Diverse Firmen bieten einen kostenlosen Internetzugang. Wir haben den
Zugang der Firma netzero ausprobiert. Wer bereit ist, sich während
seines Internetaufenthalts ein bisschen Werbung anzuschauen, erhält 10
Stunden freies Surfen im Monat.
Zugangsknoten gibt es in fast allen Städten. Die einzige Gebühr,
die anfällt, ist die Telefongebühr zum Zugangsknoten. Das ist fast
immer ein Ortsgespräch. Und Ortsgespräche sind in den meisten Hotels
kostenfrei oder werden mit einem pauschalen Betrag von einigen Cent pro
Gespräch berechnet.
Die Geschwindigkeit des Zugangs ist schnell (56k) und ist gut
dazu geeignet, e-mails abzurufen oder mal den Kontostand zu Hause
abzufragen.
Zur Freischaltung des Zugangs und zum Download der Software sollte
man sich bereits vor seiner USA-Reise einmal bei netzero einloggen.
Internetadresse: www.netzero.net
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Update Nummer 3 vom 26.1.2001 |
1) Kleidung einkaufen in Orlando
Neu eröffnet haben vor einigen Wochen die Premium Outlets am
Stadtrand von Orlando. Direkt vom Hersteller können Sie hier (fast) alle bekannten
Marken kaufen. Trotz des derzeit recht hohen Dollarkurses kann man in
diesem Outlet-Center noch so manches Schnäppchen machen.
Neben den Standard-Marken (Levis, Reebok, van Heusen, Nike u.s.w.),
die man in fast jedem Factory-Outlet-Center in Florida bekommt, gibt es in den 110 Geschäften auch
exklusivere Marken. Darunter:
Escada, Polo Ralph Lauren, Tommy Hilfiger, Versace, Donna Karan New
York, Calvin Klein, Banana Republic, Burberry, Guess, Giorgio Armani,
Louis Feraud, Nautica u.s.w. Auch Adidas, Puma und Hugo Boss sind
vertreten.
Das Einkaufszentrum ist sehr schön angelegt und bietet eine
angenehme Atmosphäre. Die Gänge zwischen den
einzelnen Geschäften sind zwar teilweise überdacht, aber nicht
klimatisiert. Für den Hunger gibt es einen Food
Court mit verschiedenen Fast-Food-Anbietern.
Die Premium Outlets haben Montag bis Samstag von 10 Uhr bis 22 Uhr
und Sonntags von 10 Uhr bis 19 Uhr geöffnet. Vor und nach Festtagen
sind viele Geschäfte länger offen. Telefon 001-407-238-7787. Internet:
www.PremiumOutlets.com
Wegbeschreibung: Premium Outlets liegen im Vineland Village an
der Vineland Avenue am Rand des Geländes von Disney World. Über die
Straße 535 ist diese mit dem südlichen Ende des International Drive
verbunden. Fahren Sie an Seaworld vorbei und biegen Sie rechts auf die
Vineland Avenue.
Über die Interstate 4 (Autobahn) erreichen Sie die Outlets, wenn Sie
die Ausfahrt 27 (Westen) oder 27A (Osten) nehmen.
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Update Nummer 2 vom 5.12.2000 |
1) Aktuelle Liste mit Fliegerärzten
Im Buch ist keine Liste mit Namen und Adressen von Fliegerärzten
veröffentlicht. Hier finden Sie nun eine aktuelle Liste mit den Namen und
Adressen von fliegerärztlichen Untersuchungsstellen in Deutschland, Österreich
und der Schweiz,
die medizinische Tauglichkeitszeugnisse für US-Piloten ausstellen.
Falls Sie jedoch erst in den USA Ihr Tauglichkeitszeugnis erwerben
möchten, dann hilft Ihnen die Liste aller Fliegerärzte in Florida weiter.
Um zur Liste zu gelangen, klicken Sie bitte links auf Fliegerärzte oder oben auf die einzelnen
Länder. Dann wird die vollständige Liste geladen und kann ggf. auch
ausgedruckt werden.
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2) FAA-Testing-Center in Egelsbach
In den Räumen der Firma Eisenschmidt (Flugbedarfshändler) am
Flugplatz Egelsbach können seit kurzer Zeit alle US-Theorieprüfungen
abgelegt werden. Damit gibt es nun zwei Test-Center im deutschsprachigen
Raum. (weiterer
Test-Center: Aeroshop Remmers: Infos: Siehe Update 1 Punkt 1)
Montag, Mittwoch und Freitag können zwischen 10 und 18 Uhr bei
Eisenschmidt die Tests an drei Computerterminals abgelegt werden.
Dienstags und Donnerstags sind Tests nur nach vorheriger Absprache
möglich. Das Testergebnis liegt unmittelbar nach Prüfungsabschluss vor
und kann gleich mitgenommen werden.
Das Testing-Center in Egelsbach bei Frankfurt am Main benutzt das
Computer-Testsystem "CATS". Eisenschmidt ist das einzige
CATS-Testcenter in Europa.
Die genaue Anschrift lautet: CATS-Testing Center, c/o Eisenschmidt
GmbH, Flugplatz Egelsbach, Gebäude 2, 63329 Egelsbach.
Dieses Test-Center ist das einzige Test-Center, das direkt mit dem
Flugzeug erreicht werden kann.
Ansprechpartnerin ist Frau M. D. Langmay. Sie ist unter +49-6103-488376
zu erreichen. Oder per e-mail unter CATS-Europe@T-Online.de
Frau Langmay ist auch Ansprechpartnerin für eventuell notwendige
"sign offs", Biennial Flight Reviews, Instrument Proficiency
Checks u.s.w. |
Update Nummer 1 vom 21.11.2000 |
1) Sporty's Pilot Shop Europa
Im Buch wird erwähnt (z.B. auf den Seiten 16/17), dass bei der Firma
Sporty's Pilot Shop in Wiesbaden Theorieprüfungen für US-Pilotenlizenzen
abgenommen werden und Flugkarten verkauft werden.
Die Firma hat ihren Betrieb in Deutschland eingestellt. Wer noch bei
Sporty's kaufen will, muss nun direkt in den USA bestellen. Teurer Versand und
Währungsrisiko liegen dann jedoch beim Kunden.
Theorieprüfungen für US-Fluglizenzen werden immer noch in Deutschland
abgenommen. Nun allerdings nur bei der Firma Aero Shop Remmers und Partner
GmbH in Siegburg (nicht weit von Bonn bzw. Köln entfernt). Aero-Shop hat
bereits im Sommer 1999 die Zulassung der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA
erhalten, schriftliche Flugprüfungen abzunehmen. In diesem "Laser-Grade"-Testcenter
können bis zu vier Kandidaten gleichzeitig ihre Prüfung am Computer
schreiben.
Alle schriftlichen Tests können bei der Firma in Siegburg geschrieben
werden. Der Preis liegt bei 110 Euro zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer. Das sind
etwa 250 Mark inklusive Steuer.
Anmeldungen können kurzfristig erfolgen.
Die Anschrift: Aero-Shop, Remmers & Partner GmbH, Münchshecke 2 (Kaldauen),
D-53721 Siegburg, Telefon +49-2241-381007, Fax +49-2241-383833. Im Internet
ist die Firma unter www.aeroshop-siegburg.de
zu erreichen.
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2) Gulf Coast Avionics ist umgezogen.
Auf Seite 290 wird die Firma Gulf Coast Avionics als Beispiel für einen
Lieferanten von Flugzeug-Avionic genannt.
Gulf Coast Avionics ist mittlerweile umgezogen vom Flughafen in Tampa zum
Flughafen Lakeland.
Die neue Anschrift lautet: Gulf Coast Avionics, 3650 Drane Field Road,
Lakeland Lindner Regional Airport, Lakeland, Florida 33811, Telefon:
863-709-9714, Fax: 863-709-1414. Die gebührenfreie Telefonnummer
1-800-474-9714 ist unverändert geblieben. Im Internet erreicht man die Firma
nach wie vor unter www.gulf-coast-avionics.com.
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3) Neue Kennung für den
Privatflugplatz Spruce Creek.
Auf Seite 281 wird der Privatflugplatz SPRUCE CREEK vorgestellt. Die
Kennung 44J ist nicht mehr gültig. Die neue Kennung lautet 7FL6.
Außerdem wurde mittlerweile eine GCO-Frequenz eingerichtet: 121,725. GCO
steht für "Ground Communications Outlet". Wenn man am Boden steht
und 4 x auf dieser Frequenz klickt, wird eine Telefonverbindung mit Daytona
Beach Approach Control hergestellt. Dort bekommt man dann schon am Boden -
falls gewünscht - eine IFR-Freigabe.
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4) Tipps zum Internetzugang in
Florida.
In Ergänzung zum Punkt Telefonieren auf Seite 298 nachfolgend für all
diejenigen, die auch im Florida-Urlaub einen Internetzugang benötigen, einige
Tipps.
Falls
Sie einen Notebook-Computer mit Modem dabei haben, mit dem Sie im Internet
surfen möchten, können Sie diesen in den jeweiligen Telefondosen (statt des
Telefons) mit einem Western-Stecker einstecken. Die Stecker für die deutschen
TAE-Dosen passen nicht. Auch ISDN-Anschlüsse sind meist in den Hotels nicht
vorhanden,
Es gibt in den meisten größeren Städten
lokale Zugangsknoten verschiedener Provider, die sie per Ortsgespräch
erreichen können.
Am besten fragen Sie noch vor Ihrer Reise in die
USA bei Ihrem Heimat-Internet-Provider nach den Zugangsmöglichkeiten.
Ich habe kürzlich den Zugang per T-Online
verwendet. Hierzu ist eine entsprechende Freischaltung (bereits in
Deutschland) und das Programm "TCM Connection Manager" notwendig.
Die Funktion des Programms sollte man schon in Deutschland ausprobieren.
Der Connection-Manager fragt nach dem Aufenthaltsort und findet eine
entsprechende Einwahlnummer in einer Liste. Für viele Städte in Florida gibt
es sogar mehrere Nummern. Die Online-Gebühren liegen im T-Online
Call-by-Call-Tarif bei etwa 5 Pfennig pro Minute. Telefongebühren entsprechen
dem Ortstarif. Ortsgespräche sind in Hotels oft schon im Zimmerpreis
enthalten oder sie kosten etwa einen Dollar pro Gespräch (bei unlimitierter
Länge).
AOL und Compuserve bieten natürlich auch
entsprechende Zugangsmöglichkeiten teilweise allerdings erheblich teurer.
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Wichtiger Hinweis zu allen Updates
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Alle Angaben sind nach bestem
Wissen gemacht. Irrtümer, Änderungen und Fehler sind jederzeit
möglich. Für Fehlangaben wird keine Haftung übernommen. Zur
Durchführung von Flügen müssen immer aktuelle amtliche Publikationen
verwendet werden. Zum Beispiel Sectional-Charts und aktuelle Notams
u.s.w. |
Weitere Updates erfolgen regelmäßig.
Genaue Informationen über die Umschreibung von US-Lizenzen in
JAR-Lizenzen erhalten Sie hier spätestens sobald die JAR-FCL in
Deutschland rechtlich umgesetzt ist. |
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